Schulordnung
1. Der Eintritt in den Unterricht wird mit der schriftlichen Anmeldung verbindlich.
2. Interessierte erhalten vor dem Eintritt eine kostenfreie «Schnupperlektion».
3. Der Austritt aus der Schule kann nur auf Ende eines Semesters erfolgen (Ende Januar/Juni). Er ist ein Monat vor Semersterschluss schriftlich bekannt zu geben. Erfolgt bis zu diesem Termin keine Abmeldung, gilt das folgende Semester als belegt. In besonderen Fällen können Austritte auch auf Ende eines Monats vorgenommen werden (Krankheit, Umzug). Austrittsgesuche sind spätestens bis Monatsmitte zu stellen. Bei später eingehenden Gesuchen wird der folgende Monat berechnet.
4. Die Kursteilnehmer sind verpflichtet regelmässig und pünktlich zum Unterricht zu erscheinen und sich bei Abwesenheit telefonisch oder per E-Mail im Voraus abzumelden.
5. Die Schüler sind nicht gegen Unfall versichert. Für Sachschäden und Diebstahl kann nicht gehaftet werden.
6. Das Schulgeld ist zu Beginn jedes Semesters zu entrichten. Für versäumte Lektionen kann das Schulgeld nicht rückerstattet werden. Die Lektionen können jedoch in einer anderen Gruppe nach Absprache innerhalb des laufenden Semesters nachgeholt werden. Bei längeren krankheits- oder unfallbedingten Absenzen kann bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses das Schulgeld teilweise rückerstattet werden. An offiziellen Feiertagen findet kein Unterricht statt, das Schulgeld wird nicht rückerstattet.
7. Einstudierte Tänze und Choreografien bleiben Eigentum der Schule.